"Heinricus, dei gracia Romanorum rex semper augustus, universis hominibus in valle Underwalt, fidelibus suis, graciam suam et omne bonum." Heinrich, durch die Gnade Gottes der Römer allzeit erhabener König, allen Menschen im Tal von Underwalt, seinen Getreuen, seine Gnade und alles Wohl. In dieser Urkunde vom 3. Juni 1309 bestätigt Heinrich VII., deutscher König und späterer Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, dem Land Unterwalden alle bisherigen Privilegien und stellt es unter die Schirmherrschaft des königlichen Siegels. Die Talschaft Unterwalden bezeichnet das Gebiet der heutigen Kantone Obwalden und Nidwalden und war Teil der Reichsvogtei Waldstätte. Auf dieses und weitere königliche Privilegien stützten die alten Eigenossen ihre Reichsfreiheit. Sie sahen sich direkt dem König oder Kaiser unterstellt und duldeten keine andere Herrschaft dazwischen. Noch im 18. Jahrhundert setzte man den Reichsadler über den Eingang des Ratssaales im Rathaus und zelebrierte so die Zugehörigkeit zum Heiligen Römischen Reich.
Das Staatsarchiv Obwalden beherbergt nicht nur diese Königsurkunde, sondern eine ganze Reihe von Archivalien, die die Geschichte der Alten Eidgenossenschaft dokumentieren und eine wichtige Grundlage der Schweizer Geschichtsforschung bilden.
Staatsarchiv Obwalden
01.0003: Urkunde von König Heinrich VII, ausgestellt in Konstanz am 3. Juni 1309. Pergament 13x24 cm mit dem königlichen Thronsiegel 93mm
Weitere Informationen
Historisches Lexikon der Schweiz, Begriffe Obwalden, Waldstätte, Eidgenossenschaft, König Heinrich VII.
Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eigenossenschaft I/2 Nr. 479
Zur Internationalen Archivwoche 2022 verortet das Staatsarchiv alte und neue Geschichtsquellen und verbindet damit die beiden Archivstandorte Hexenturm und Verwaltungsgebäude Hostett, die am Samstag 11. Juni für das Publikum offen sind.